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Pensionierung mit genügend Pensionskassengeld und Vorsorgegeld

Die 2. Säule ist, für alle Angestellte, die wichtigste Finanzsäule für die zukünftige Pension. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf die Pensionskasse gelegt werden.

Pensionskassengelder, das heisst Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule, können Sie als Rente oder Kapital beziehen. Als grobe Hilfe für die Entscheidungsfindung kann Ihnen die Beantwortung folgender Fragen dienlich sein:

• Ist mein Einkommen gesichert?
• Welche Lebenserwartung habe ich?
• Welche Anlagesicherheiten habe ich?
• Wie wird meine Steuersituation beeinträchtigt?
• Wie sieht die Stellung der Hinterbliebenen aus?
• Welche Verpflichtungen habe ich?
• Wie flexibel kann ich über das Geld verfügen?

Eine versicherte Person kann bei Ihrer Pensionierung einen Viertel des Alterskapitals als einmalige Kapitalabfindung verlangen - auch wenn dies im Reglement der Vorsorgeeinrichtung nicht vorgesehen ist.

Bisher konnten Vorsorgeeinrichtung den Bezug der Altersleistung in Rentenform zwingend vorschreiben. Neu ist besonders der Kapitalbezug ab einem Gesamt-Vermögen von Fr. 500'000.- insgesamt zu favorisieren.

Die wichtigsten Beitragszahlungen an Ihre 2. Säule sind die monatlichen Beiträge. Sie werden meist über die Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers geleistet. Um die Sicherheit für die Zukunft zu erhöhen, ist es in gewissen Lebenssituationen sinnvoll, sich über den Einkauf von Beitragsjahren zu informieren. Dies speziell bei:

• Eintritt in die Pensionskasse nach dem 25. Altersjahr
• Lohnerhöhungen
• Erhöhung der Beiträge der Pensionskasse
• Wechsel in eine Pensionskasse mit höheren überobligatorischen Leistungen
• Begleichung der gewährten Wohneigentumsförderung
• Entstehung einer Vorsorgelücke bei Vorbezug für Wohneigentum
• Fehlenden Dienstjahren (Arbeitsunterbruch, Auslandaufenthalt)

Wichtig: Vergewissern Sie sich zuerst, ob Ihre Pensionskasse einen möglichen Einkauf vorsieht.

Daten zur Vorsorge:
Selbstständigerwerbend, frühzeitige Pensionierung, Einkommenssicherung bei Invalidität oder Tod, Vermögensaufbau mit gebundener oder freier Vorsorge, Kapitalversicherung, Leibrente, Vorbezug/ Verpfändung aus Vorsorge für Wohneigentum, Einkäufe fehlender Beitragsjahre in die Pensionskasse, Kapital- oder Rentenbezug aus der Pensionskasse, staatliche Vorsorge (AHV)

Einkauf in die Pensionskasse:
Ein Einkauf von Beitragsjahren ist deshalb interessant, da der Einkaufsbetrag und die Zinserträge bei den Steuern in Abzug gebracht werden können. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG, beschränkt den Einkauf von Beitragsjahren. Die gesetzlich maximal zulässige Einkaufssumme berechnet sich aus dem versicherten Maximallohn von zurzeit CHF 77 400.- multipliziert mit der Anzahl verbleibender Jahre bis zur ordentlichen Pensionierung.
 
Kapitalbezug oder Rente?
Folgende Tabelle zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile der beiden Leistungsbezüge auf. Sie hilft Ihnen, Renten- und Kapitalbezug zu unterscheiden.

Vorteile Rentenbezug
• Regelmässige Leistungen bis ans Lebensende
• Sicherheit
• Hinterlassenenrenten (nur Teilrente, ein Teil  des Kapitals geht verloren)

Vorteile Kapitalbezug
• Flexibilität
• Anlagemöglichkeiten mit Chance auf höhere Rendite
• Schulden können abgebaut werden (z.B. Hypotheken)

Nachteile Rentenbezug
• Im Todesfall kommt das vorhandene Alterskapital nicht den Hinterlassenen zugute
• Höhere Steuerbeträge
• Konstante Rente. Im frühern Rentenalter meistens zu wenig Rente, im späten Rentenalter
   meistens zu viel Rente.

Nachteile Kapitalbezug
• Kapital muss verwaltet werden
• Sicherheit ist nicht gewährleistet (keine Garantien)

Steuern Rentenbezug
• Einkommenssteuer auf die volle Rente

Steuern Kapitalbezug
• Das Kapital kann gesondert vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert
  werden
• Zusätzlich ist das Kapital als Vermögen zu versteuern
 
Entscheidungshilfen:
Entscheidend bei der Wahl zwischen Rente oder Kapitalbezug nach der Pensionierung sind ebenfalls Ihre Lebensumstände, Kapitalanlagen und kontinuierliches Einkommen. Die Tabelle zeigt Ihnen die Unterschiede von Rente zu Kapital auf.

Vorteil Kapitalbezug
• Ich bin gesund und habe eine hohe Lebenserwartung
• Ich bin wesentlich älter als mein Ehepartner
• Ich habe keine Erben für meinen Kapitalbezug
• Ich habe Kinder, die ich finanziell unterstützen möchte
• Ich möchte, dass mein Konkubinatspartner vom Kapital profitiert
• Ich will Das Pensionskassenkapital später vererben
• Ich habe weiteres Vermögen, das ich flexibel anlegen kann
• Ich will jederzeit und flexibel über mein Geld verfügen können
• Ich habe Erfahrung im Umgang mit Anlagen
• Ich kann einen degressiven Lohnbezug planen
 
Vorteil Rente
• Ich habe wenig Erfahrung mit Geldanlagen und -verwaltung
• Ich investiere weder in Fonds noch in Einmaleinlagen
• Es ist mein einziges Vermögen
• Ich denke an eine Einmaleinlage und/oder habe keine Bedenken bei Fondsinvestitionen
• Ich erhalte garantierte Zahlungen auf Lebzeiten
• Ich wünsche ein regelmässiges Einkommen
• Die Steuerlast beim Kapitalbezug ist mir zu gross
• Ich will Versicherungsleistungen einkaufen (Leibrente)
 
Die Vorzüge einer Pensionierung vor dem ordentlichen Pensionsalter können oft durch entstehende Einkommenslücken oder durch zusätzliche Kosten getrübt werden. Eine vorzeitige Pensionierung sollte deshalb rechtzeitig geplant werden. Zudem sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

• Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
• Wie hoch sind meine Renten aus der 1. (AHV) und der 2. Säule (BVG)?
• Habe ich zusätzlich frühzeitig privat vorgesorgt (3. Säule)?
• Ist meine Familie abgesichert, falls mir etwas Unvorhergesehenes zustösst?
• Ist eine vorzeitige Pensionierung in meinem Pensionskassen-Reglement vorgesehen?
• Wie kann ich eine vorzeitige Pensionierung planen?
• Wie kann ich meine Steuern optimieren?

Auswirkungen einer vorzeitigen Pensionierung
Generell bringt eine vorzeitige Pensionierung eine Reduktion der Leistungen aus der ersten und der zweiten Säule (AHV, BVG) mit sich.

• Sind Sie im Beitragsprimat versichert, so wird bei vorzeitiger Pensionierung der ordentliche Umwandlungssatz von 6,8% angepasst. Diese Leistungsart ist stark rückläufig.
• Sind Sie im Leistungsprimat versichert, so werden die Leistungen nach Reglement angepasst.
Der Vorbezug der Altersrente hat aber keinen Einfluss auf die Beitragspflicht der AHV bis zum ordentlichen Rentenalter eines Beitragspflichtigen.

Die aktuellen Umwandlungssätze entnehmen Sie dem Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Um Vorsorgelücken zu decken, bieten sich sowohl Versicherungs- als auch Banklösungen an. Es sind diese:

Versicherungslösungen
• Kaderversicherungen (Säule 2b)
• Vorsorgepolice (Säule 3a)
• Lebensversicherungen (Säule 3b)
• Einmaleinlagen (teilweise steuerbefreit)

Banklösungen
• Anlagefonds
• Aktien
• Obligationen
• Strukturierte Vermögensverwaltung

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